Die Kanone ist auf einem Deutschen Beschußamt staatlich beschossen und muß alle 5 Jahre wiederholt beschossen werden. Jedes Böllerschießen muß vom Ordnungsamt des zuständigen Landkreises vorher genehmigt werden. Zusätzlich hat die Anmeldung auf dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu erfolgen. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine gültige Beschußbescheinigung und eine ausreichend Haftpflichtversicherung vorliegen. Die Kanoniere und das Bedienungspersonal müssen im Besitz eines gültigen Sprengstofferlaubnisscheines sein und diesbe züglich einen Staatlich anerkannten Lehrgang absolviert haben.Während des Böllerschießens sind strikte Sicherheitsregeln einzuhalten:
z.B.: der Sicherheitsbereich in Schußrichtung beträgt 50 m. Im hinteren Umkreis der Kanone ist ein Sicherheitsabstand von 10 Meter Durchmesser einzuhalten. Der gesamte Bereich ist wenn nötig mit Absperrband zu markieren !
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